Agb (Setbau)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der RaumFormen OHG

§ 1 - Allgemeine Bestimmungen

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im Verhältnis zwischen der Firma RaumFormen OHG, im Folgenden RaumFormen genannt und dem Vertragspartner/Kunde, im Folgenden Vertragsspartner bezeichnet. Unser Vertragspartner verpflichtet sich diese AGB anzuerkennen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schritftlichen Bestätigung durch RaumFormen.

§ 2 - Vertragsabschluss

2.1 Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend und unverbindlich. Verträge kommen nur durch eine schriftliche Auftragsbestätigung, oder durch die Ausführung einer angebotenen Leistung zu Stande. Emails gelten als schriftliche Auftragsbestätigung, auch ohne digitale Signatur. Es können Angebote als Verbrauchsabhängiges oder Festpreis Angebot gemacht werden.

§ 3 - Leistungen

3.1 Der Umfang der Leistungen von RaumFormen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Leistungsdaten und Muster sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

3.2 RaumFormen ist zur Verarbeitung der vom Kunden gelieferten Vorlagen bzw. Daten nur soweit verpflichtet, wie sie sich aus den Leistungsbeschreibungen des Vertrages ergeben. In der Umsetzung kann deshalb von den vorgelegten Skizzen und Entwürfen aus gestalterischen, funktionalen oder sonstigen Gründen abgewichen werden. Einzelheiten können im Angebotstext schriftlich fixiert werden.

3.3 Eine Herauslösung/Streichung von Leistungen oder Produkten nach Auftragsbestätigung führt nicht automatisch zu einer Preissenkung.

3.4 Grundsätzlich gilt, dass RaumFormen seine Leistungen nur dann fristgerecht erbringen kann, wenn der Vertragspartner für einen freien Zugang zum Ort der Leistung (Auf-und Abbauort), Be- und Entlademöglichkeiten während Auf- und Abbau, ausreichend kostenfreien Parkraum in unmittelbarer Nähe und die ungehinderte Anfahrt zum Leistungsort, sorgt. Sollte es durch das Verschulden des Vertragspartners zu weniger als den von uns kalkulierten Arbeitszeiten kommen, so kann es nur noch diejenige Qualität einer Leistung erbringen, die mit zumutbaren Mitteln möglich ist.

3.5 Beim Eintritt von höherer Gewalt, oder von unvorhersehbaren Hindernissen wie Krankheit von unersetzbaren Mitarbeitern, Ausfall von wichtigen Maschinen, unvollständige Datenübertragung, Netzwerk- und Serverproblemen, etc., kann der vereinbarte Produktionszeitraum verlängert werden. Die vereinbarten Produktions- und Bearbeitungszeiten sind grundsätzlich unverbindliche Zielvorgaben, aber selbstverständlich gilt es in angemessener Form, und Sorgfalt Verzögerungen vorzubeugen.

§ 4 - Hinzuziehen Dritter

4.1 RaumFormen bietet seine Leistungen selbst oder durch Dritte an. Dritte können z.B. fachkundige Zulieferer, oder Personen sein.

4.2 Zur Abwicklung unsere Aufträge bedienen wir uns unserer fachkundigen Zulieferer und freien Mitarbeiter. Eine höchstpersönliche Abwicklung der Aufträge muss separat im Angebot schriftlich fixiert werden.

4.3 Sollte es durch die Beschaffung und Herstellung von Leistungen und Gegenständen durch Dritte zu Verzögerungen kommen, oder sollten diese Ihr Recht auf Nachbesserung geltend machen, ist RaumFormen dazu berechtigt die Verzögerungen an den Vertragspartner weiterzugeben und kann für die entstandenen Verzögerungen nicht haftbar gemacht werden.

§ 5 - Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Es gelten die in den Angeboten und Kostenvoranschlägen genannte Preise. Alle hier genannten Preise sind Nettopreise. Die Preise sind ohne Abzug ab Rechnungsdatum fällig. Es gelten folgende Zuschläge für Overtime ab der 10h 25%, ab der 12h 50 % ab der 16h 100%, Wochenendzuschläge Samstag 25%, Sonntags 50%, Feiertags 100%.

5.2 Bei Zahlungsverzug, insbesondere bei Vorkasse oder Abschlagsrechnungen, ist RaumFormen berechtigt jede weitere Leistungserbringung ruhen zu lassen oder einzustellen. Im Allgemeinen gelten folgende Zahungsmodalitäten: 50% Vorkasse, bei Auftragsvergabe 50 % nach Fertigung. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

5.3 Bei Zahlungsverzug nach Fertigung können dem Vertragspartner Verzugszinsen in allgemein üblicher Höhe in Rechnung gestellt werden.

5.4 Nachträglich bestellte Zusatzleistungen werden zusätzlich abgerechnet.

5.5 Bei einem vorzeitigem Abbrechen des Auftrages bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin werden erbrachte Teilleistungen inkl, der entstehenden Kosten für Subunternehmer in Rechnung gestellt. Wird der Auftrag in den letzten 24 Stunden vor vereinbarter Leistungserbringung abgebrochen kann die volle Auftragssumme in Rechnung gestellt werden.

§ 6 - Gewährleistung

6.1 Erbrachte Leistungen sind sofort nach Erhalt auf etwaige Mängel zu Prüfen. Erkennbare Mängel müssen sofort im Rahmen einer Abnahme angezeigt werden. Verdeckte Mängel müssen unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich bei Raum Formen angezeigt werden. RaumFormen erhält mindestens zwei mal die Möglichkeit zur Nachbesserung. Eine Nachbesserung kann auch durch eine künstlerische Änderung erfolgen.

6.2 Bei Aufträgen die sich auf einen bestimmten Starttermin beziehen sind die erbrachten Leistungen vor Beginn des Starttermins abzunehmen und erkannte Mängel anzuzeigen. Findet aus produktionstechnischen Gründen von Seiten des Vertragspartners keine ausdrückliche Abnahme statt gelten die erbrachten Leistungen als abgenommen und mängelfrei.

§ 7 - Haftung

7.1 Kommt es durch Mängel oder Pflichtverletzungen zu einem Schadensfall, haftet RaumFormen nach den gesetzlichen Bestimmungen und im Rahmen der Bedingungen der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.

7.2 Schadensersatzansprüche aufgrund von insbesondere aus in §8 Abs. 1.5 genannter Gründe sind gegen RaumFormen und seinen Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. RaumFormen oder seine Erfüllungsgehilfen haften nicht für entgangenen Gewinn und für indirekte Schäden, unabhängig davon, ob sie bei RaumFormen oder bei Dritten entstehen.

7.3 Die Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

7.4 Tritt ein Schadensereignis im Machtbereich eines Dritten (Nebengewerke, Zulieferer etc.) ein, so haftet der Auftragnehmer nur in dem Umfang, in dem der Dritte gegenüber dem Auftragnehmer haftet.

7.5 Die Haftung des Auftragnehmers ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den für die Leistung ausgehandelten Betrag begrenzt.

7.6 Bei der Verarbeitung von Naturmaterialien, Farben und Stoffen kann es zu Materialdifferenzen in Höhe von 10% kommen. Dies gilt ausdrücklich auch für zugesagte Farbtöne nach den üblichen Farbmischsystemen und eingefärbten Stoffen.

§ 8 - Geheimhaltung

8.1 Die uns während des Auftrags zur Verfügung gestellten Informationen behandeln wir vertraulich. Diese Verpflichtung gilt auch für unsere Zulieferer und Subunternehmer

8.2 Daraus ergibt sich nicht, dass wir Emails oder Telefongespräche verschlüsseln.

§ 9 - Schlussbestimmung und salvatorische Klausel Erfüllungsort ist Lüneburg

9.1 Es gilt das deutsche bzw. europäische Recht.

9.2 Der Gerichtsstand ist Lüneburg

9.3 Sollten einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.