(I) RaumFormen RF GmbH- Tischlerei (nachfolgend “RaumFormen Tischlerei“) entwirft und produziert nach eigenem Entwurf individuelle Auftragsarbeiten (nachfolgend “Werk“ oder “Kaufgegenstand“) aus Holz und sonstigen Materialien für seine Auftraggeber. Je nach Individualvereinbarung werden die hergestellten Werke vom Auftraggeber bei RaumFormen abgeholt oder von RaumFormen geliefert und ggf. beim Auftraggeber montiert.
(II) Nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB“) gelten für sämtliche Leistungen von RaumFormen sowohl gegenüber Kaufleuten als auch Verbrauchern; im Verhältnis zu Verbrauchern gelten sie allerdings mit den nachfolgenden Beschränkungen und auch nur insoweit, als sie zwingenden Vorschriften der §§ 305 ff. BGB nicht entgegenstehen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit für die mit RaumFormen getroffenen Vereinbarungen oder Verträge, auch ohne dass RaumFormen die Geltung dieser AGB im Einzelfall ausdrücklich nochmals vereinbart. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung seitens des Auftraggebers als anerkannt und angenommen. Sofern dennoch zusätzlich zu den vorliegenden AGB allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers zur Geltung gelangen, haben die vorliegenden AGB Vorrang.
(III) Von den Bedingungen von RaumFormen abweichende Einkaufsbedingungen des Auftraggebern sind ausgeschlossen; sie verpflichten RaumFormen, selbst wenn auf solche in der Bestellung Bezug genommen wird, nur im Falle ihrer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch RaumFormen. Sofern im Einzelfall die Geltung von Einkaufsbedingungen des Auftraggebern vereinbart ist, gelten die Bedingungen von RaumFormen auch insoweit, als sie dort nicht geregelte Gegenstände betreffen.
(IV) Mangels ausdrücklicher abweichender Erklärung sind jegliche Angebote von RaumFormen freibleibend.
(V) RaumFormen ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen jederzeit der Hilfe Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen.
(I) Die Höhe der geschuldeten Vergütung (“Kaufpreis“) ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Der Kaufpreis ist mit dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Zahlungszeitpunkt zur Zahlung fällig, bei Sonderanfertigungen jedoch nicht vor deren Abnahme durch den Auftraggeber. Kosten für Nebenleistungen (z.B. Montage), Versand, Verpackung oder sonstige verauslagte Kosten sind, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, ebenfalls vom Auftraggeber zu tragen und werden zusammen und gleichzeitig mit dem Kaufpreis abgerechnet und fällig. Da es sich bei den von RaumFormen angebotenen Leistungen um Sonderanfertigungen handelt, hat der Auftraggeber vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarungen bei Bestellung 8 Tage nach Eingang der Auftragsbestätigung 40 % der Auftragssumme als Anzahlung zu leisten. RaumFormen hält sich die Vereinbarung von Abschlagszahlungen vor.
(II) Sofern der Auftraggeber RaumFormen mit dem Entwurf eines Konzeptes für ein Werk beauftragt, jedoch nach Fertigstellung und Lieferung des Konzeptes RaumFormen nicht mit der Herstellung des Werkes gem. dem erstellten und gelieferten Konzept beauftragt, ist RaumFormen berechtigt, dem Auftraggeber für den Entwurf des Konzepts eine stundenmäßige Vergütung basierend auf Basis eines Stundensatzes von 72,– EUR pro angefangener Stunde zzgl. MwSt. in Rechnung zu stellen. Diese Vergütung ist mit Rechnungsstellung fällig.
(III) Zahlt der Auftraggeber den Kaufpreis sowie etwaige zusätzlichen Beträge oder eine Vergütung für einen Entwurf nicht innerhalb der in der Auftragsbestätigung angegebenen Zahlungsfrist oder nicht innerhalb der für die Anzahlung oder Vergütung für einen Entwurf geltenden Frist, so kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist das Datum der Gutschrift des geschuldeten Betrages ohne Abzug auf dem von RaumFormen in der Rechnung angegebenen Bankkonto maßgeblich. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist RaumFormen berechtigt, sofern der Auftraggeber ein Verbraucher ist, Verzugszinsen in Höhe von 5%, und, sofern der Auftraggeber ein Unternehmen ist, Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. RaumFormen ist berechtigt, einen höheren Verzugsschadens auf Nachweis geltend zu machen.
Für den Fall des Zahlungsverzuges des Auftraggebers behält sich RaumFormen vor, die bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht erbrachten vertraglichen Leistungen zurückzubehalten verweigern.
Führen Ereignisse oder Umstände der in diesem Absatz VII bezeichneten Art zu einer wesentlichen Erhöhung der Einstands- oder Beschaffungskosten von RaumFormen, so kann diese unter Nachweis der Erhöhung vom Auftraggeber auch im Falle der Festpreisvereinbarung eine angemessene Preiserhöhung verlangen. Stimmt der Auftraggeber einer solchen Preiserhöhung nicht binnen einer ihm von RaumFormen zu setzenden angemessenen Erklärungsfrist zu, ist dieser hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages zum Rücktritt berechtigt.
Kann RaumFormen aufgrund von in diesem Absatz VII bezeichneten Ereignissen oder Umständen ihrer Liefer- oder Leistungsverpflichtung binnen einer ihr vom Auftraggeber zu setzenden angemessenen Frist endgültig nicht nachkommen, so ist der Auftraggeber hinsichtlich des nicht erfüllten Teils des Vertrages unter Ausschluss weitergehender Ansprüche zum Rücktritt berechtigt. Unter im übrigen gleichen Voraussetzungen steht RaumFormen ein solches Rücktrittsrecht zu, falls ihre Bemühungen um eine Wiederherstellung der Liefer- oder Leistungsbereitschaft, zu denen sie verpflichtet bleibt, binnen 6 Monaten nach Eintritt des Hindernisses erfolglos geblieben sind.